Ein Anbohrdurchmesser von Ø 31 bzw. Ø 56,5 mm ist technisch möglich, aber zum Teil nicht durch das DVGW-Regelwerk abgedeckt! Hütz + Baumgarten kann daher keine Gewährleistung gegen evtl. Schäden (Brüche) an der PVC-Rohrleitung übernehmen!
Bitte halten Sie Rücksprache mit uns!
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Alle Schellen vor dem Anbohren abdrücken und auf Dichtigkeit prüfen!