1. Allgemeines
Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien abgeändert werden.
Das Angebot, die Angebotsannahme, Auftragsbestätigung oder der Verkauf jeglicher Produkte unterliegt den vorliegenden Bedingungen. Jeglichen Bedingungen oder vertragsändernden Bestimmungen des Bestellers wird widersprochen; sie werden uns gegenüber nur wirksam, wenn wir diesen Änderungen schriftlich zustimmen.
Unsere Verkaufsbedingungen sind Grundlage für jegliches künftiges Einzelkaufgeschäft zwischen dem Besteller und uns und sie schließen jedwede andere Vereinbarung aus.
Etwaige irrtumsbedingte Fehler in unseren Verkaufsprospekten, Preislisten, Angebotsunterlagen oder sonstigen Dokumentationen dürfen von uns berichtigt werden, ohne dass wir für Schäden aus diesen Fehlern zur Verantwortung gezogen werden dürfen.
Unsere Geräte und Werkzeuge dürfen nur mit unserer ausdrücklichen Erlaubnis (in schriftlicher Form) in die USA exportiert werden.
Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten.
2. Bestellung und Angebotsunterlagen
Menge, Qualität und Beschreibung sowie etwaige Spezifizierung der Ware entsprechen unserem Angebot (wenn es vom Käufer angenommen wird) oder der Bestellung des Käufers (wenn diese von uns angenommen wird). Alle Verkaufsunterlagen, Spezifizierungen und Preislisten sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Abbildungen, Maß und Gewichtsangaben in Prospekten und Katalogen sind, weil dauernd technischen Entwicklungen unterworfen, nur annähernd maßgebend. Verbindlich sind jeweils lediglich die Angaben in unseren Auftragsbestätigungen.
Hinsichtlich der Genauigkeit der Bestellung trägt der Besteller die Verantwortung, und der Besteller ist dafür verantwortlich, uns jegliche erforderliche Information bezüglich der bestellten Ware innerhalb angemessener Zeit zukommen zu lassen, damit die Bestellung vertragsgemäß ausgeführt werden kann.
3. Lieferungen
Die von uns genannten Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich zugesagt worden ist.
Soweit es um die Lieferung von Massengütern geht, dürfen wir bis zu 3% mehr oder weniger der Warenmenge anliefern, ohne unseren Kaufpreis angleichen zu müssen, und es ist vereinbart, dass die derart gelieferte Warenmenge als vertragsgerecht angesehen wird.
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Empfängers. Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Der Besteller darf Teilmengen nicht zurückweisen; eine jede Lieferung gilt als selbstständiges Geschäft. Sonderanfertigungen sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen.
Falls eine von uns ausdrücklich schriftlich zugesagte Lieferfrist nicht eingehalten wird, muss uns der Besteller schriftlich eine Nachfrist setzen, nach deren Ablauf er den Vertrag kündigen darf. Schadensersatz wegen Nichterfüllung darf der Besteller nur dann geltend machen, wenn der Lieferverzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte oder wenn wir durch (einfaches) Verschulden eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben.
Wenn der Besteller sich am Fälligkeitstag im Annahmeverzug befindet, muss er dennoch den Kaufpreis zahlen. Wir werden in diesen Fällen die Einlagerung auf Risiko und Kosten des Bestellers vornehmen. Auf Wunsch des Bestellers werden wir die Waren auf Kosten des Bestellers versichern.
4. Preise
Zu unserem Katalog wird laufend eine Preisliste mit fortlaufenden Bestellnummern und Preisen herausgegeben. Diese Preise verstehen sich ab Fabrik, ausschließlich Verpackung. Alle Sendungen innerhalb Deutschlands ab 750,- Euro netto Warenwert liefern wir frei Haus. Reparaturen und Lieferungen ins Ausland erfolgen grundsätzlich ab Werk, ausschließlich Verpackung. Bei einem Bestellwert unter 15,- Euro berechnen wir Bearbeitungsgebühren.
Der Kaufpreis soll unser genannter Preis sein, oder, wo dies nicht im einzelnen geschehen ist, der in unseren aktuellen Preislisten aufgestellte Preis, wie er zum Zeitpunkt der Bestellung gültig ist.
Unsere Angebote haben, wenn nicht anders vereinbart, eine Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ab Ausstelldatum. Nach Ablauf dieser Zeit behalten wir uns vor, Preise der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisliste in Rechnung zu stellen.
Unabhängig von der Preisliste behalten wir uns das Recht vor, nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Bestellers und vor Ausführung der Auslieferung der Ware, den Warenpreis in der Weise anzuheben, wie es aufgrund der allgemeinen außerhalb der Kontrolle stehenden Preisentwicklung erforderlich (wie etwa Wechselkursschwankungen, Währungsregularien, Zolländerungen, deutlicher Anstieg von Material oder Herstellungskosten) oder aufgrund der Änderung von Lieferanten nötig ist.
5. Zahlungsbedingungen
Zahlbar sind unsere Inlandsrechnungen bis 14 Tage nach Rechnungsdatum abzüglich 2 % Skonto oder 30 Tage netto. Auslandsrechnungen sind zahlbar 30 Tage netto. An uns unbekannte Besteller im Inland erfolgt die Lieferung nur gegen Nachnahme oder Vorauszahlung abzüglich 3 % Skonto.
Lohnarbeiten, z.B. Nachschleifen von Schneidwerkzeugen und Aufträge unter 55,- Euro führen wir gegen sofortige Zahlung ohne Abzug aus.
Zahlungen sollen nur durch Banküberweisung erfolgen; Wechsel- und Scheckzahlung werden nicht als Erfüllung der Zahlungspflicht anerkannt.
Falls der Besteller seiner Zahlungspflicht am Fälligkeitstag nicht nachkommt, dürfen wir – ohne Aufgabe etwaiger weiterer uns zustehender Rechte und Ansprüche – nach unserer Wahl:
den Vertrag kündigen oder weitere Lieferungen an den Besteller aussetzen; oder
den Besteller mit Zinsen auf den nichtbezahlten Betrag belasten, die sich auf 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank belaufen, bis endgültig und vollständig gezahlt worden ist.
6. Gewährleistung und Haftungsausschluss
Der Käufer muß die Ware im Sinne der §§ 377 und 378 HGB untersuchen und etwaige Rügen schriftlich erheben.
Die Gewährleistungspflicht beträgt sechs Monate nach Lieferdatum ab Werk.
Unsere Gewährleistung erfüllen wir, indem wir diejenigen Teile nach billigem Ermessen nach unserer Wahl nachbessern oder ersetzen, die sich nachweislich innerhalb der Gewährleistungsfrist infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes als mangelhaft erweisen.
Die gerügten Gegenstände sind uns kostenfrei zu übermitteln.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen.
7. Rückware
Ohne unser Verschulden falsch gelieferte und vom Besteller franco zurückgesandte Ware wird abzüglich 10 % Wiedereinlagerungskosten gutgeschrieben. Etwa erforderliche Aufarbeitungskosten werden gesondert berechnet. Gutschriften werden nicht überwiesen, sondern mit offenstehenden Forderungen oder späteren Lieferungen verrechnet.
8. Eigentumsvorbehalt
Ungeachtet der Lieferung und des Gefahrübergangs oder anderer Bestimmungen unserer Verkaufsbedingungen, soll das Eigentum an den Waren nicht auf den Käufer übergehen, solange nicht der gesamte Kaufpreis gezahlt worden ist.
Wir haben das Recht, die Ware zurückzufordern, anderweitig zu veräußern oder sonstwie darüber zu verfügen, solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist.
Solange die Ware nicht vollständig bezahlt ist, muss der Käufer die Ware treuhänderisch für uns halten und die Ware getrennt von seinem Eigentum und dem Dritter aufbewahren sowie das Vorbehaltsgut ordnungsgemäß lagern, sichern und versichern sowie als unser Eigentum kennzeichnen.
Bis zur vollständigen Bezahlung darf der Käufer die Ware im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb nutzen oder weiterveräußern, doch muss er jegliches Entgelt (einschließlich etwaiger Versicherungszahlungen) für uns halten und die Gelder getrennt von seinem Vermögen und demjenigen Dritter halten.
Sind die Waren weiterverarbeitet und ist die Weiterverarbeitung auch mit Teilen, an denen wir kein Eigentum haben, erfolgt, so erwerben wir entsprechendes Teileigentum. Dasselbe soll gelten für den Fall der Vermischung von unseren Gütern mit denjenigen anderer.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Käufer dieser Aufgabe nicht nachkommt, haftet er für den entstandenen Schaden.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die uns zustehenden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten treffen wir.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle gegenseitigen Ansprüche Remscheid.